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2021

Urteil des Allgemeinen Gerichts der EU in der Rechtssache T-663/19, in dem die Nichtigkeit der Unionsmarke 009 071 961 „Monopoly“ aufgrund von Bösgläubigkeit bestätigt wird. Die erfolgreiche Partei wurde vertreten durch Kunze Rechtsanwälte – Solicitor (England & Wales) PartG mbB.